Anhänger (Klasse B96)

Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zG. Die zG der Fahrzeugkombination beträgt mehr als 3,5t. aber nicht mehr als 4,25t.

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: keine
Vorbesitz: B

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule.

Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Eine Prüfung ist nicht erforderlich.