Kleiner Bus (D1/D1E)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A – die zur Beförderung von mehr als
8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge micht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre
Einschlussklasse: Keine
Vorbesitz: Klasse B
Befristet: 5 Jahre

Ausbildung:

Theorie:

Bei Vorbesitz von B auf D1:
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 10 Doppelstunden

Bei Vorbesitz von C1, C auf D1:
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.
Bei Vorbesitz von B, C1 auf D1 mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren

Grundausbildung: 41 Fahrstunden
Überlandfahrten: 19 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 12 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 7 Fahrstunden
Bei Vorbesitz von B, C1 auf D1 mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren

Grundausbildung: 16 Fahrstunden
Überlandfahrten: 8 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 4 Fahrstunden
Bei Vorbesitz von C auf D1 mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren

Grundausbildung: 8 Fahrstunden
Überlandfahrten: 8 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 4 Fahrstunden
Bei Vorbesitz von C auf D1 mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren

Grundausbildung: 6 Fahrstunden
Überlandfahrten: 4 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 2 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 2 Fahrstunden

Kleiner Bus mit Anhänger (D1E)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugverfahren der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 21 Jahre
Einschlussklasse: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist
Vorbesitz: Klasse D1
Befristet: 5 Jahre

Ausbildung:

Theorie:
keine theoretische Ausbildung

Praxis:
Keine praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klassen C1E oder CE.
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.

Bei Vorbesitz von D1 auf D1E:
Grundausbildung: 4 Fahrstunden
Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 1 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunden