Führerschein mit 17 (B17)

Seit dem 01.01.2008 gibt es den Führerschein mit 17. Dabei können bereits Personen ab 17 Jahren mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten einen Führerschein erlangen.

Der Führerschein ist bis zum erreichen des 18. Lebensjahres jedoch nur im Beisein einer eingetragenen Begleitperson gültig. Das Mindestalter hierfür beträgt 16,5 Jahre. Die theoretische Prüfung darf max. 3 Monate, die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Ansonsten gelten die Ausbildungsdetails der Führerschein Klasse B.

Informationen zur Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B (Diese ist beim Begleiten mitzuführen)
  • Darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mit mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein

Weitere Informationen und Formulare erhaltet Ihr auf der Internetseite des Landkreis Emsland