Leichtkraftrad / Klasse A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es erlaubt:
Leichtkrafträder (Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung) zu fahren.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern ( Hubraum über 50 ccm /Verbrennungsmotor, oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kw
Die frühere Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
Sonderfahrten_
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden