LKW über 7,5 t (Klasse C)

Mit dem Führerschein der Klasse C ist erlaubt:
Kraftfahrzeuge – außer der Klassen AM, A1, A2, A und Omnibusse – mit mehr als 3,5t zG  und mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren.
Ein Anhänger mit maximal 750 kg zG  darf mitgeführt werden

Mindestalter: 21 Jahre
Nach erfolgter Grundqualifikation (140 Std. mit anschließender IHK Prüfung) sowie für Personen während oder nach einer
“spezifischen Berufsausbildung” ist der Erwerb der Klasse C bereits mit 18 Jahren möglich.
Befristung: Auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: C1

Auf Wunsch erstellen wir gerne für Sie einen speziellen Schulungsplan.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse C1
10 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B
Unterrichtszeiten auf Wunsch nach Absprache.

Theorieprüfung :Kann gemeinsam mit Kl. CE durchgeführt werden
Praxisprüfung: nur mit Solo Fahrzeug

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
Sonderfahrten bei Vorbeizt C1:
3 Überlandfahrstunden
1 Autobahnfahrstunden
1 Dunkelheitsfahrstunden

Sonderfahrten bei Vorbesitz B:
5 Überlandfahrstunden
2 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden


LKW über 7,5 t mit Anhänger (Klasse CE)

Mit dem Führerschein der Klasse CE ist erlaubt:
Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder Sattelanhänger über 750kg zG

Mindestalter: 21 Jahre
Nach erfolgter Grundqualifikation (140 Std. mit anschließender IHK Prüfung) sowie für Personen während oder nach einer
“spezifischen Berufsausbildung” ist der Erwerb der Klasse CE bereits mit 18 Jahren möglich.
Befristung: Auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T

Auf Wunsch erstellen wir gerne für Sie einen speziellen Schulungsplan.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:
8 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse C1
14 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B
Unterrichtszeiten auf Wunsch nach Absprache.

Theorieprüfung : Kann gemeinsam mit Kl. C erfolgen.
Praxisprüfung: getrennt, d.h. zuerst Soloprüfung Kl. C, dann mit der Kombination Kl. CE

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
Sonderfahrten:
3 Überlandfahrstunden (Solofahrzeug)
1 Autobahnfahrstunde (Solofahrzeug)
5 Überlandfahrstunden (mit Anhänger)
2 Autobahnfahrstunden (mit Anhänger)
3 Dunkelheitsfahrstunden (mit Anhänger)