Motorrad / Klasse A2

Nicht immer fällt beim Aufstieg die Theorieprüfung weg!
Wann muss nur eine Praxis-Aufstiegsprüfung (ohne Ausbildung) abgelegt werden?
Anders als viele meinen, fällt die Theorieausbildung u. Prüfung nicht bei jeder Aufstiegsprüfung weg!
Nur in der jeweils nächsten Fahrerlaubnis-Stufe (z.B. A1 auf A2 oder A2 auf A), darf auf die Theorieausbildung und Prüfung verzichtet werden und nur wenn die ursprüngliche Fahrerlaubnis mindestens 2 Jahre im Besitz ist!
Eine Praxisprüfung ohne vorherige Ausbildungsvorschriften (u.a. Sonderfahrten) ist von A1 zu A2 und von A2 zu A jeweils möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis jeweils 2 Jahre in Besitz ist.

Mit dem Führerschein der Klasse A2 ist erlaubt:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit nicht mehr als 35kW Motorleistung zu fahren.

Das Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden