Trecker T

Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.

Mindestalter: 16 Jahre (max.40 km/h), 18 Jahre (max. 60km/h für Zugmaschinen sowie bis 40km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
Voraussetzung: Ärztliches Gutachten
Vorbesitz: Keine
Einschluss: AM, L

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:
6 Doppelstunden
Unterrichtszeiten auf Wunsch nach Absprache.

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden und Unterweisung am Fahrzeug