Omnibus (Klasse D)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 24 Jahre
Einschlussklasse: Klasse D1
Vorbesitz: Klasse B
Befristet: 5 Jahre

Ausbildung:

Theorie:

Bei Vorbesitz von B auf D:
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 18 Doppelstunden

Bei Vorbesitz von C, D1 auf D:
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 8 Doppelstunden

Bei Vorbesitz von C1 auf D:
Grundstoff: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 12 Doppelstunden
Praxis:

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.

Bei Vorbesitz von D1 auf D:
Grundausbildung: 20 Fahrstunden
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 5 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 5 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von B, C1 auf D mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren:
Grundausbildung: 45 Fahrstunden
Überlandfahrten: 22 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 14 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 8 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von B, C1 auf D mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren:
Grundausbildung: 33 Fahrstunden
Überlandfahrten: 12 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 8 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 5 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von C auf D mit Fahrpraxis von bis zu 2 Jahren:
Grundausbildung: 14 Fahrstunden
Überlandfahrten: 16 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 8 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 6 Fahrstunden

Bei Vorbesitz von C auf D mit Fahrpraxis von mehr als 2 Jahren:
Grundausbildung: 7 Fahrstunden
Überlandfahrten: 8 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden

Omnibus mit Anhänger (Klasse DE)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 24 Jahre
Einschlussklasse: Klasse BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Vorbesitz: Klasse D

Ausbildung:

Theorie:
keine theoretische Ausbildung

Praxis:
Keine praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klassen C1E oder CE.
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO.
Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug.

Bei Vorbesitz von D auf DE:
Grundausbildung: 4 Fahrstunden
Überlandfahrten: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 1 Fahrstunden
Beleuchtungsfahrten: 1 Fahrstunden

Prüfung:

Theorie:
keine theoretische Prüfung
Praxis:
* Keine praktische Prüfung bei Vorbesitz der Klassen C1E oder CE.

Prüfungszeit: 70 Minuten
Verbinden und Trennen
Abfahrtkontrolle
Grundfahraufgaben
Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn