PKW / Klasse B
Mit dem Führerschein der Klasse B ist es erlaubt Kraftwagen:
- mit maximal 8 Sitzplätzen ( außer dem Fahrer )
- zulässige Gesamtmasse (zG) von bis zu 3,5 t zu fahren.
- ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden.
- Anhänger mit zG über 750 kg ist erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überseigt!
Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre. Ausnahme ist der Führerschein mit 17.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und die Lebensrettende Soforthilfe Maßnahmen organisieren wir gerne für Sie!
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss: AM, L
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht:
12 Doppelstunden (bei Ersterwerb)
6 Doppelstunden (bei Erweiterung, man besitzt also bereits einen Führerschein)
Klassenspezifischr Unterricht: 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden