Roller / Klasse AM
Mit dem Führerschein der Klasse AM ist es erlaubt:
Zweirädrige Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h zu fahren.
Leistung max. 4 kw bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max.50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
max. 4 kw bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max.50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
max. 4 kw bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max.350 kg
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Keine
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden