Transporter bis 7,5 t (Klasse C1)

Mit dem Führerschein der Klasse C1 ist es erlaubt, Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren, die ein zulässige Gesamtmasse (zG) von 3,5 t bis 7,5 t besitzen. Ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Befristung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss: Keine

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
Sonderfahrten:
4 Überlandfahrstunden
2 Autobahnfahrstunde
2 Dunkelheitsfahrstunde

Transporter (bis 7,5 t) und Anhänger (Klasse C1E)

Mit dem Führerschein der Klasse C1E ist es erlaubt, Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren, die ein zulässi Gesamtmasse (zG) von 3,5 t bis 7,5 t besitzen. Ein Anhänger über 750 kg zG darf mitgeführt werden. Die zG der Kombination darf jedoch nicht mehr als 12 t betragen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Befristung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss: BE, D1E (sofern D1 vorhanden)

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden

Praktische Ausbildung: Gemeinsamer Ausbildungsgang C1/C1E
Grundfahrstunden
Sonderfahrten:
3 Überlandfahrstunden
1 Autobahnfahrstunde
1 Dunkelheitsfahrstunde